(BAföG-TeilerlaßV)
Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen

Ausfertigungsdatum: 14.12.1983


§ 1 BAföG-TeilerlaßV Prüfungsstelle

Prüfungsstelle ist die Behörde, bei Prüfungen im kirchlichen oder privaten Bereich die Einrichtung, die das Gesamtergebnis der Abschlußprüfung in einem in sich selbständigen oder ergänzenden Ausbildungs- oder Studiengang an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule feststellt.