Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 
- 4.
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                Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
- 
                Aufrechterhalten der Betriebssicherheit, 
- 6.
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                Beaufsichtigen des Badebetriebes, 
- 7.
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                Betreuen von Besuchern, 
- 8.
- 
                Schwimmen, 
- 9.
- 
                Einleiten und Ausüben von Wasserrettungsmaßnahmen, 
- 10.
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                Durchführen von Erster Hilfe und Wiederbelebungsmaßnahmen, 
- 11.
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                Messen physikalischer und chemischer Größen sowie Bestimmen von Stoffkonstanten, 
- 12.
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                Kontrollieren und Sichern des technischen Betriebsablaufes, 
- 13.
- 
                Pflegen und Warten bäder- und freizeittechnischer Einrichtungen, 
- 14.
- 
                Durchführen von Verwaltungsarbeiten im Bad, 
- 15.
- 
                Öffentlichkeitsarbeit.