Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
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Aufrechterhalten der Betriebssicherheit,
- 6.
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Beaufsichtigen des Badebetriebes,
- 7.
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Betreuen von Besuchern,
- 8.
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Schwimmen,
- 9.
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Einleiten und Ausüben von Wasserrettungsmaßnahmen,
- 10.
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Durchführen von Erster Hilfe und Wiederbelebungsmaßnahmen,
- 11.
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Messen physikalischer und chemischer Größen sowie Bestimmen von Stoffkonstanten,
- 12.
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Kontrollieren und Sichern des technischen Betriebsablaufes,
- 13.
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Pflegen und Warten bäder- und freizeittechnischer Einrichtungen,
- 14.
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Durchführen von Verwaltungsarbeiten im Bad,
- 15.
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Öffentlichkeitsarbeit.