Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Umsetzen von Hygienevorschriften,
- 6.
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Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- 7.
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Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team,
- 8.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 9.
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Kundenberatung und Verkauf,
- 10.
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Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten,
- 11.
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Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterialien und Betriebsmitteln,
- 12.
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Herstellen von Weizenbrot und Weizenkleingebäck,
- 13.
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Herstellen von Brot und Kleingebäck,
- 14.
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Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen,
- 15.
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Herstellen und Weiterverarbeiten von Massen,
- 16.
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Herstellen und Verarbeiten von Überzügen, Füllungen und Cremes,
- 17.
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Herstellen von Partykleingebäck,
- 18.
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Herstellen von Süßspeisen,
- 19.
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Entwerfen und Herstellen von Torten und Desserts,
- 20.
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Herstellen von Backwarensnacks,
- 21.
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Herstellen von kleinen Gerichten unter Verwendung frischer Rohstoffe.