BAB-Konzessionsabgabenverordnung (BAB-KAbgV)
Verordnung über Höhe und Erhebung der Konzessionsabgabe für das Betreiben eines Nebenbetriebs an der Bundesautobahn

Ausfertigungsdatum: 24.06.1997


§ 6 BAB-KAbgV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendervierteljahres in Kraft.