Arbeitszeitverordnung (AZV)
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes

Ausfertigungsdatum: 23.02.2006


§ 10 AZV Arbeitsplatz

Bei mobilem Arbeiten kann von der Dienstleistungspflicht am Arbeitsplatz abgewichen werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.