Anlage 14 AWV Anlage Z11 „Zahlungen für Wertpapier-Erträge im Außenwirtschaftsverkehr“
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2954 - 2956)
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen