Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis

Ausfertigungsdatum: 10.12.2001


§ 1 AVV Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für

1.
die Bezeichnung von Abfällen,
2.
die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit.