(AVBWasserV)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

Ausfertigungsdatum: 20.06.1980


§ 26 AVBWasserV Vordrucke für Rechnungen und Abschläge

Vordrucke für Rechnungen und Abschläge müssen verständlich sein. Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.