Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG)
Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen


Ausfertigungsdatum: 19.02.2001

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 30.11.2015 I 2146

Teil 1 Allgemeines
Abschnitt 8 Vorschriften für Entscheidungen deutscher Gerichte und für das Mahnverfahren
Abschnitt 9 Verhältnis zu besonderen Anerkennungsverfahren; Konzentrationsermächtigung
Teil 2 Besonderes
Abschnitt 1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 und vom 16. September 1988
Abschnitt 2 (weggefallen)
Abschnitt 3 Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen
Abschnitt 4 Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Abschnitt 5 (weggefallen)
Abschnitt 6 Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Abschnitt 7 Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen