Auslandsumzugskostenverordnung (AUV)
Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen

Ausfertigungsdatum: 26.11.2012


§ 8 AUV Tiere

Beförderungsauslagen für bis zu zwei Haustiere werden erstattet, soweit diese üblicherweise in der Wohnung gehalten werden. Kosten für Transportbehältnisse, Tierheime, Quarantäne und andere Nebenkosten werden nicht erstattet.