| 1 | Teile und Zubehör organisieren und verkaufen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
 | 
                        a)
                            rechtliche und technische Vorgaben, betriebliche Regelungen, Datenverarbeitungsprogramme und fremdsprachige Fachbegriffe anwendenb)
                            in Abstimmung mit anderen Geschäftsfeldern den Einkauf planen und Bestellungen durchführenc)
                            Verkaufspreise mit vorgegebenen Zuschlagsätzen kalkulierend)
                            Warenlieferungen annehmen, Waren nach Art und Menge sowie auf offene Mängel prüfen und bei Beanstandungen betriebsübliche Maßnahmen einleitene)
                            Wareneingänge dokumentieren und Waren insbesondere unter Einhaltung der Regeln des Umweltschutzes einlagernf)
                            Eingangsrechnungen auf Richtigkeit prüfen und Unstimmigkeiten kläreng)
                            Teile und Zubehörlager unter Berücksichtigung der Sortimentspolitik und der Lagerkennzahlen organisierenh)
                            Liefertermine überwachen und kommunizieren und Maßnahmen bei Lieferungsverzug einleiteni)
                            Material einem Auftrag zuordnen und ausgebenj)
                            Kundenwünsche ermitteln, Kunden und Kundinnen unter Nutzung von Produktinformationen beraten, Teile und Zubehör verkaufen und Rechnungen erstellenk)
                            Präsentation von Zubehör planen und umsetzenl)
                            die eigene Vorgehensweise reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten | 5 |  | 
            
                | 2 | An Werkstattprozessen mitwirken und als
 Schnittstelle zwischen
 Handel und Werkstatt agieren
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
 | 
                        a)
                            Werkstattmitarbeiter und Werkstattmitarbeiterinnen unterstützen und dabei sowohl Arbeitsprozesse und Fahrzeugtechnologien berücksichtigen als auch technische Standards und gesetzliche Bestimmungen einhaltenb)
                            Sichtprüfungen zur Verkehrs- und Betriebssicherheit von Fahrzeugen durchführenc)
                            mechanische, hydraulische, pneumatische sowie elektrische und elektronische Systeme in Fahrzeugen unterscheiden und ihre Funktion erläuternd)
                            an Diagnose-, Wartungs-, Service- und Reparaturarbeiten mitwirkene)
                            bei der Beanstandungs- und Schadensaufnahme als Grundlage für die Erstellung von Kostenvoranschlägen mitwirken | 2 
 
 
 
 |  | 
            
                |  |  | 
                        f)
                            die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling von Fahrzeugen, von deren Komponenten und von deren Betriebsstoffen organisieren und dabei Hersteller- und Lieferantenvorgaben einhalteng)
                            durchgeführte Reparatur- und Servicearbeiten erläuternh)
                            Werkstattprozesse reflektieren und Schlussfolgerungen für die kaufmännischen Arbeitsprozesse ableiten |  |  | 
            
                | 3 | Kundendienst organisieren und Servicebereich unterstützen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
 | 
                        a)
                            Qualitätsvorgaben im Kundenservice anwendenb)
                            Informationssysteme unter Einhaltung des Datenschutzes nutzenc)
                            Kundenwünsche, auch in einer Fremdsprache, ermitteln und die weitere Bearbeitung koordinierend)
                            Werkstatt- und Serviceleistungen sowie zeitwertgerechte Reparaturleistungen anbietene)
                            bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen mitwirkenf)
                            Kunden- und Fahrzeugdaten erfassen und pflegeng)
                            Werkstattaufträge unter Berücksichtigung von Daten aus technischen Unterlagen und Fahrzeugpapieren erstellenh)
                            Termine planen und mit den zuständigen Bereichen koordiniereni)
                            anforderungsbezogene Fremdleistungen organisierenj)
                            die Prüfung der Teileverfügbarkeit bereits bei der Terminvergabe veranlassenk)
                            die Kundenmobilität sicherstellenl)
                            Rechnungen erstellen und erläutern und Zahlungen entgegennehmen | 6 |  | 
            
                |  |  | 
                        m)
                            Zahlungen verbuchen und den Kassenabschluss durchführenn)
                            Reklamationsgespräche situationsgerecht führen und die weitere Bearbeitung koordiniereno)
                            Gewährleistungs- und Kulanzanträge bearbeitenp)
                            betriebliche Abläufe unter Berücksichtigung von Informationsflüssen, Entscheidungswegen und Schnittstellen einordnen und mitgestaltenq)
                            eigenes Verhalten als Beitrag zur Kundenzufriedenheit und zur Kundenbindung reflektieren und Schlussfolgerungen ziehen |  | 3 | 
            
                | 4 | Betriebliche Marketingaktivitäten planen und durchführen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
 | 
                        a)
                            datenschutzrechtliche Vorschriften im Umgang mit Kundendaten einhaltenb)
                            Kundenzufriedenheit ermitteln und auswerten sowie regionale Wettbewerber beobachtenc)
                            Kontaktdaten für die Kundenakquise beschaffend)
                            Kundendaten zielgerichtet aufbereiten und mit Hilfe entsprechender Programme verarbeiten und pflegene)
                            Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und -träger durchführen sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken | 2 |  | 
            
                |  |  | 
                        f)
                            Entwicklung von Marketingkonzepten unterstützen und dabei die Wettbewerbssituation des Betriebes einbeziehen und wettbewerbsrechtliche Vorschriften einhalteng)
                            Sonderaktionen und Veranstaltungen planen, innerbetrieblich abstimmen, organisieren und durchführenh)
                            Spenden- sowie Sponsoringanfragen bearbeiten und Sponsoring- und Kooperationsverträge vorbereiten und überwacheni)
                            digitale Medien für Marketingmaßnahmen nutzenj)
                            den Informationsaustausch zwischen den betrieblichen Geschäftsfeldern als Voraussetzung für ein erfolgreiches Marketing fördern und nutzenk)
                            Marketingmaßnahmen hinsichtlich ihrer Zielsetzung reflektieren und Verbesserungsmaßnahmen ableiten |  | 1 | 
            
                | 5 | Fahrzeughandel und -vertrieb unterstützen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
 | 
                        a)
                            bei der Unterstützung des Fahrzeughandels und -vertriebs rechtliche Vorgaben, betriebliche Regelungen und technische Normen einhaltenb)
                            Fahrzeuge unter Berücksichtigung verschiedener Fahrzeugtypen einkaufen und dabei Kauf- und Werkvertragsrecht einhalten sowie Finanzierungsspielräume berücksichtigenc)
                            Liefertermine überwachend)
                            Einkaufs- und Verkaufskonditionen unter Einhaltung bestehender Vertriebsverträge ausschöpfen und deren Erfüllung überwachene)
                            Fahrzeugeinkauf, -ankauf und -inzahlungnahme erfassenf)
                            den verkaufsfertigen Zustand von Fahrzeugen veranlassen und überprüfeng)
                            Vertriebssysteme für den Fahrzeughandel unterscheiden und Vertriebswege, insbesondere Onlinehandel, nutzenh)
                            Probefahrten organisiereni)
                            Kundenbestellungen dokumentierenj)
                            Fahrzeugzulassungen und -abmeldungen vorbereiten und durchführenk)
                            Fahrzeugübergaben vorbereitenl)
                            Informationen zur Kundenzufriedenheit nach Fahrzeugauslieferung erfragen und dokumentierenm)
                            die eigene Vorgehensweise, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung betrieblicher Qualitätsvorgaben, reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten |  | 7 | 
            
                | 6 | Finanzdienstleistungs- produkte im Fahrzeughandel vorbereiten
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
 | 
                        a)
                            bei der Vorbereitung von Finanzdienstleistungsprodukten die Finanzmarkt- und Wettbewerbssituation berücksichtigen sowie die Rechtsgrundlagen zum Vertragswesen anwendenb)
                            Finanzierungsmodelle vergleichen und Finanzierungsangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten |  |  | 
            
                |  |  | 
                        c)
                            Leasingmodelle vergleichen und Leasingangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreitend)
                            Versicherungsprodukte vergleichen und Versicherungsangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreitene)
                            zusätzlich erwerbbare Garantieleistungen bedarfsgerecht anbietenf)
                            Verträge unterschriftsreif vorbereiten und dokumentiereng)
                            Laufzeiten der Verträge kontrollieren und Anschlussmaßnahmen einleitenh)
                            die eigene Vorgehensweise, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung betrieblicher Qualitätsvorgaben, reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten |  | 
 
 
 3
 | 
            
                | 7 | Personalbezogene Aufgaben bearbeiten
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
 | 
                        a)
                            die Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der Bearbeitung von personenbezogenen Daten einhaltenb)
                            arbeits-, sozial-, mitbestimmungs- und tarifrechtliche Vorschriften bei der Bearbeitung von personalbezogenen Aufgaben einhaltenc)
                            Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung von Anforderungsprofilen unterstützend)
                            im Personalbeschaffungsprozess mitwirken, insbesondere bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Entscheidungsfindungene)
                            bei Einstellungen und personellen Veränderungen erforderliche Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Schriftstücke erstellenf)
                            bereichsbezogene Personalstatistiken führen und auswerteng)
                            nach betrieblichen Vorgaben den Personaleinsatz planen und dabei Arbeitszeitregelungen einhaltenh)
                            Reisekostenabrechnungen bearbeiteni)
                            Prämien und Provisionen nach vorgegebenen Schemata ermitteln und Entgeltabrechnungen vorbereitenj)
                            notwendige Unterlagen zum Monats- und Jahresabschluss unter Einhaltung der Fristen aufbereitenk)
                            Arbeitsabläufe im Hinblick auf Personalplanung und -einsatz bewerten und reflektieren und Maßnahmen zur Optimierung vorschlagen |  | 2 | 
            
                | 8 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle unterstützen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
 | 
                        a)
                            kaufmännische Steuerung und Kontrolle unter Einhaltung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben unterstützenb)
                            Einflussgrößen auf die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungserstellung berücksichtigenc)
                            Buchungsvorgänge bearbeitend)
                            Kassenbücher führene)
                            Bestands- und Erfolgskonten führen |  |  | 
            
                |  |  | 
                        f)
                            Zahlungsein- und -ausgänge kontrollieren, Offene-Posten-Listen führen und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiteng)
                            Inventuren terminieren und durchführen und die Ergebnisse für die Vorbereitung des Jahresabschlusses nutzenh)
                            am buchhalterischen Jahresabschluss mitwirkeni)
                            auftragsbezogene Kosten überwachen und kontrollierenj)
                            Verkaufspreise kalkulierenk)
                            betriebliche Kennzahlen unter Anwendung der Voll- und Teilkostenrechnung ermitteln, beurteilen und für unternehmerische Entscheidungen aufbereitenl)
                            Daten zur Kalkulation für unternehmerische Entscheidungen aufbereitenm)
                            die eigene Vorgehensweise hinsichtlich Genauigkeit und Korrektheit bewerten und Verbesserungsmaßnahmen ableiten |  | 
 
 
 5
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