1 | Teile und Zubehör
organisieren und verkaufen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1) |
- a)
-
rechtliche und technische Vorgaben, betriebliche Regelungen, Datenverarbeitungsprogramme und fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)
-
in Abstimmung mit anderen Geschäftsfeldern den Einkauf planen und Bestellungen durchführen
- c)
-
Verkaufspreise mit vorgegebenen Zuschlagsätzen kalkulieren
- d)
-
Warenlieferungen annehmen, Waren nach Art und Menge sowie auf offene Mängel prüfen und bei Beanstandungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten
- e)
-
Wareneingänge dokumentieren und Waren insbesondere unter Einhaltung der Regeln des Umweltschutzes einlagern
- f)
-
Eingangsrechnungen auf Richtigkeit prüfen und Unstimmigkeiten klären
- g)
-
Teile und Zubehörlager unter Berücksichtigung der Sortimentspolitik und der Lagerkennzahlen organisieren
- h)
-
Liefertermine überwachen und kommunizieren und Maßnahmen bei Lieferungsverzug einleiten
- i)
-
Material einem Auftrag zuordnen und ausgeben
- j)
-
Kundenwünsche ermitteln, Kunden und Kundinnen unter Nutzung von Produktinformationen beraten, Teile und Zubehör verkaufen und Rechnungen erstellen
- k)
-
Präsentation von Zubehör planen und umsetzen
- l)
-
die eigene Vorgehensweise reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten
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2 | An Werkstattprozessen
mitwirken und als
Schnittstelle zwischen
Handel und Werkstatt agieren
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2) |
- a)
-
Werkstattmitarbeiter und Werkstattmitarbeiterinnen unterstützen und dabei sowohl Arbeitsprozesse und Fahrzeugtechnologien berücksichtigen als auch technische Standards und gesetzliche Bestimmungen einhalten
- b)
-
Sichtprüfungen zur Verkehrs- und Betriebssicherheit von Fahrzeugen durchführen
- c)
-
mechanische, hydraulische, pneumatische sowie elektrische und elektronische Systeme in Fahrzeugen unterscheiden und ihre Funktion erläutern
- d)
-
an Diagnose-, Wartungs-, Service- und Reparaturarbeiten mitwirken
- e)
-
bei der Beanstandungs- und Schadensaufnahme als Grundlage für die Erstellung von Kostenvoranschlägen mitwirken
| 2
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| |
- f)
-
die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling von Fahrzeugen, von deren Komponenten und von deren Betriebsstoffen organisieren und dabei Hersteller- und Lieferantenvorgaben einhalten
- g)
-
durchgeführte Reparatur- und Servicearbeiten erläutern
- h)
-
Werkstattprozesse reflektieren und Schlussfolgerungen für die kaufmännischen Arbeitsprozesse ableiten
| | |
3 | Kundendienst organisieren und Servicebereich
unterstützen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 3) |
- a)
-
Qualitätsvorgaben im Kundenservice anwenden
- b)
-
Informationssysteme unter Einhaltung des Datenschutzes nutzen
- c)
-
Kundenwünsche, auch in einer Fremdsprache, ermitteln und die weitere Bearbeitung koordinieren
- d)
-
Werkstatt- und Serviceleistungen sowie zeitwertgerechte Reparaturleistungen anbieten
- e)
-
bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen mitwirken
- f)
-
Kunden- und Fahrzeugdaten erfassen und pflegen
- g)
-
Werkstattaufträge unter Berücksichtigung von Daten aus technischen Unterlagen und Fahrzeugpapieren erstellen
- h)
-
Termine planen und mit den zuständigen Bereichen koordinieren
- i)
-
anforderungsbezogene Fremdleistungen organisieren
- j)
-
die Prüfung der Teileverfügbarkeit bereits bei der Terminvergabe veranlassen
- k)
-
die Kundenmobilität sicherstellen
- l)
-
Rechnungen erstellen und erläutern und Zahlungen entgegennehmen
| 6 | |
| |
- m)
-
Zahlungen verbuchen und den Kassenabschluss durchführen
- n)
-
Reklamationsgespräche situationsgerecht führen und die weitere Bearbeitung koordinieren
- o)
-
Gewährleistungs- und Kulanzanträge bearbeiten
- p)
-
betriebliche Abläufe unter Berücksichtigung von Informationsflüssen, Entscheidungswegen und Schnittstellen einordnen und mitgestalten
- q)
-
eigenes Verhalten als Beitrag zur Kundenzufriedenheit und zur Kundenbindung reflektieren und Schlussfolgerungen ziehen
| | 3 |
4 | Betriebliche Marketingaktivitäten planen und
durchführen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 4) |
- a)
-
datenschutzrechtliche Vorschriften im Umgang mit Kundendaten einhalten
- b)
-
Kundenzufriedenheit ermitteln und auswerten sowie regionale Wettbewerber beobachten
- c)
-
Kontaktdaten für die Kundenakquise beschaffen
- d)
-
Kundendaten zielgerichtet aufbereiten und mit Hilfe entsprechender Programme verarbeiten und pflegen
- e)
-
Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz geeigneter Werbemittel und -träger durchführen sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken
| 2 | |
| |
- f)
-
Entwicklung von Marketingkonzepten unterstützen und dabei die Wettbewerbssituation des Betriebes einbeziehen und wettbewerbsrechtliche Vorschriften einhalten
- g)
-
Sonderaktionen und Veranstaltungen planen, innerbetrieblich abstimmen, organisieren und durchführen
- h)
-
Spenden- sowie Sponsoringanfragen bearbeiten und Sponsoring- und Kooperationsverträge vorbereiten und überwachen
- i)
-
digitale Medien für Marketingmaßnahmen nutzen
- j)
-
den Informationsaustausch zwischen den betrieblichen Geschäftsfeldern als Voraussetzung für ein erfolgreiches Marketing fördern und nutzen
- k)
-
Marketingmaßnahmen hinsichtlich ihrer Zielsetzung reflektieren und Verbesserungsmaßnahmen ableiten
| | 1 |
5 | Fahrzeughandel und
-vertrieb unterstützen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 5) |
- a)
-
bei der Unterstützung des Fahrzeughandels und -vertriebs rechtliche Vorgaben, betriebliche Regelungen und technische Normen einhalten
- b)
-
Fahrzeuge unter Berücksichtigung verschiedener Fahrzeugtypen einkaufen und dabei Kauf- und Werkvertragsrecht einhalten sowie Finanzierungsspielräume berücksichtigen
- c)
-
Liefertermine überwachen
- d)
-
Einkaufs- und Verkaufskonditionen unter Einhaltung bestehender Vertriebsverträge ausschöpfen und deren Erfüllung überwachen
- e)
-
Fahrzeugeinkauf, -ankauf und -inzahlungnahme erfassen
- f)
-
den verkaufsfertigen Zustand von Fahrzeugen veranlassen und überprüfen
- g)
-
Vertriebssysteme für den Fahrzeughandel unterscheiden und Vertriebswege, insbesondere Onlinehandel, nutzen
- h)
-
Probefahrten organisieren
- i)
-
Kundenbestellungen dokumentieren
- j)
-
Fahrzeugzulassungen und -abmeldungen vorbereiten und durchführen
- k)
-
Fahrzeugübergaben vorbereiten
- l)
-
Informationen zur Kundenzufriedenheit nach Fahrzeugauslieferung erfragen und dokumentieren
- m)
-
die eigene Vorgehensweise, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung betrieblicher Qualitätsvorgaben, reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten
| | 7 |
6 | Finanzdienstleistungs-
produkte im Fahrzeughandel vorbereiten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 6) |
- a)
-
bei der Vorbereitung von Finanzdienstleistungsprodukten die Finanzmarkt- und Wettbewerbssituation berücksichtigen sowie die Rechtsgrundlagen zum Vertragswesen anwenden
- b)
-
Finanzierungsmodelle vergleichen und Finanzierungsangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten
| | |
| |
- c)
-
Leasingmodelle vergleichen und Leasingangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten
- d)
-
Versicherungsprodukte vergleichen und Versicherungsangebote bedarfsgerecht erstellen und den Kunden und Kundinnen unterbreiten
- e)
-
zusätzlich erwerbbare Garantieleistungen bedarfsgerecht anbieten
- f)
-
Verträge unterschriftsreif vorbereiten und dokumentieren
- g)
-
Laufzeiten der Verträge kontrollieren und Anschlussmaßnahmen einleiten
- h)
-
die eigene Vorgehensweise, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung betrieblicher Qualitätsvorgaben, reflektieren und bewerten und Maßnahmen zur Optimierung ableiten
| |
3 |
7 | Personalbezogene
Aufgaben bearbeiten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 7) |
- a)
-
die Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der Bearbeitung von personenbezogenen Daten einhalten
- b)
-
arbeits-, sozial-, mitbestimmungs- und tarifrechtliche Vorschriften bei der Bearbeitung von personalbezogenen Aufgaben einhalten
- c)
-
Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung von Anforderungsprofilen unterstützen
- d)
-
im Personalbeschaffungsprozess mitwirken, insbesondere bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Entscheidungsfindungen
- e)
-
bei Einstellungen und personellen Veränderungen erforderliche Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Schriftstücke erstellen
- f)
-
bereichsbezogene Personalstatistiken führen und auswerten
- g)
-
nach betrieblichen Vorgaben den Personaleinsatz planen und dabei Arbeitszeitregelungen einhalten
- h)
-
Reisekostenabrechnungen bearbeiten
- i)
-
Prämien und Provisionen nach vorgegebenen Schemata ermitteln und Entgeltabrechnungen vorbereiten
- j)
-
notwendige Unterlagen zum Monats- und Jahresabschluss unter Einhaltung der Fristen aufbereiten
- k)
-
Arbeitsabläufe im Hinblick auf Personalplanung und -einsatz bewerten und reflektieren und Maßnahmen zur Optimierung vorschlagen
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8 | Kaufmännische Steuerung
und Kontrolle unterstützen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 8) |
- a)
-
kaufmännische Steuerung und Kontrolle unter Einhaltung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben unterstützen
- b)
-
Einflussgrößen auf die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungserstellung berücksichtigen
- c)
-
Buchungsvorgänge bearbeiten
- d)
-
Kassenbücher führen
- e)
-
Bestands- und Erfolgskonten führen
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| |
- f)
-
Zahlungsein- und -ausgänge kontrollieren, Offene-Posten-Listen führen und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
- g)
-
Inventuren terminieren und durchführen und die Ergebnisse für die Vorbereitung des Jahresabschlusses nutzen
- h)
-
am buchhalterischen Jahresabschluss mitwirken
- i)
-
auftragsbezogene Kosten überwachen und kontrollieren
- j)
-
Verkaufspreise kalkulieren
- k)
-
betriebliche Kennzahlen unter Anwendung der Voll- und Teilkostenrechnung ermitteln, beurteilen und für unternehmerische Entscheidungen aufbereiten
- l)
-
Daten zur Kalkulation für unternehmerische Entscheidungen aufbereiten
- m)
-
die eigene Vorgehensweise hinsichtlich Genauigkeit und Korrektheit bewerten und Verbesserungsmaßnahmen ableiten
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5 |