Auswandererberatungsgebührenverordnung (AuswGebV)
Verordnung über die im Auswandererberatungsgenehmigungsverfahren zu erhebenden Gebühren und Auslagen

Ausfertigungsdatum: 22.03.2013


§ 2 AuswGebV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.