Auswandererberatungserlaubnisverordnung (AuswErlV)
Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung

Ausfertigungsdatum: 10.04.2013


Anlage AuswErlV (zu § 1 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 807 - 810)



Ort, Datum

Absender









Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln





Antrag/Anträge auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)


Sehr geehrte Damen und Herren,


in der Anlage übersende(n) ich/wir Ihnen den Antrag/die Anträge für folgende Personen mit der Bitte um weitere Veranlassung.









Unterschrift, (ggf. Stempel)












Ort, Datum

Absender









Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln





Antrag auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)





Sehr geehrte Damen und Herren,


ich beantrage die Erlaubnis zur Auswanderungsberatung.


Antragsbegründende Unterlagen habe ich diesem Antrag beigefügt:

Jaweitere Unterlagen sind noch nachzureichen
Nein
(Zutreffendes bitte ankreuzen)



Änderungen zu den genannten Daten sind unverzüglich zur Kenntnis zu bringen bzw. nachzureichen.








Unterschrift, (ggf. Stempel)










I. Personenbezogene Daten

Anrede (Titel, Frau, Herr):

Familienname:

Geburtsname:

Vorname(n):

Geschlecht:

Geburtsdatum:

Geburtsort/Land:

Staatsangehörigkeit(en):

Beruf(e):

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt:

Telekommunikationsdaten:

Telefon

E-Mail-Adresse (optional)

II. Geschäftsbezogene Daten

Hauptniederlassung (Adresse):

Zweigniederlassung (Adresse):

III. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Polizeiliches Führungszeugnis (Original)JaNein
LebenslaufJaNein
Kopie des Personalausweises/ReisepassesJaNein

IV. Nachweis der Sachkunde

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Berufstätigkeit/ BerufserfahrungJaNein

Wenn ja, Nachweise (Kopien):

AuslandsaufenthalteJaNein

Wenn ja, Nachweise (Kopien):

Kenntnisse des einschlägigen deutschen Rechts (z. B. Sozialgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, etc…)JaNein

Wenn ja, Nachweise (Kopien):

Kenntnisse des einschlägigen ausländischen Rechts (insbesondere Einwanderungsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, etc…)JaNein

Wenn ja, Nachweise (Kopien):

Hinweis:

Gegebenenfalls können weitere Unterlagen gefordert werden.