(AuslWoBauG)
Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer

Ausfertigungsdatum: 18.02.1986


§ 9 AuslWoBauG Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.