(AUG§1Abs2Bek 07-1987)
Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes


Ausfertigungsdatum: 20.07.1987

(XXXX)

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist:

1.
In den Vereinigten Staaten von Amerika:ConnecticutKalifornienMontanaNorth CarolinaNorth DakotaOregon
2.
In Kanada:Manitoba


Der Bundesminister der Justiz