Die für die Gewerbeüberwachung zuständigen Behörden teilen den Ausländerbehörden mit
- 1.
-
Gewerbeanzeigen,
- 2.
-
die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis,
- 3.
-
die Rücknahme und den Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis,
- 4.
-
die Untersagung der Ausübung eines Gewerbes sowie die Untersagung der Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden oder als mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragte Person.