Die für die Gewerbeüberwachung zuständigen Behörden teilen den Ausländerbehörden mit 
        
            - 1.
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                Gewerbeanzeigen, 
- 2.
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                die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis, 
- 3.
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                die Rücknahme und den Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis, 
- 4.
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                die Untersagung der Ausübung eines Gewerbes sowie die Untersagung der Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden oder als mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragte Person.