(1) Die Meldebehörden teilen den Ausländerbehörden mit
        
            - 1.
- 
                die Anmeldung, 
- 2.
- 
                die Abmeldung, 
- 3.
- 
                die Änderung der Hauptwohnung, 
- 4.
- 
                die Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft, die Scheidung, Nichtigerklärung oder Aufhebung der Ehe, die Aufhebung der Lebenspartnerschaft, 
- 5.
- 
                die Namensänderung, 
- 6.
- 
                die Änderung oder Berichtigung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnisses, 
- 7.
- 
                die Geburt, 
- 8.
- 
                den Tod, 
- 9.
- 
                den Tod des Ehegatten oder des Lebenspartners, 
- 10.
- 
                die eingetragenen Auskunftssperren gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes und deren Wegfall und 
- 11.
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                das Ordnungsmerkmal der Meldebehörde 
        eines Ausländers.
    
    
        (2) In den Fällen des Absatzes 1 sind zusätzlich zu den in § 71 Abs. 2 bezeichneten Daten zu übermitteln:
        
            - 1.
- 
                
                    bei einer Anmeldung
                     
                        - a)
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                            Doktorgrad, 
- b)
- 
                            Familienstand, 
- c)
- 
                            die gesetzlichen Vertreter mit Vor- und Familiennamen, Geschlecht, Tag der Geburt und Anschrift, 
- d)
- 
                            Tag des Einzugs, 
- e)
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                            frühere Anschrift und bei Zuzug aus dem Ausland auch der Staat, 
- f)
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                            Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mit Seriennummer, Angabe der ausstellenden Behörde und Gültigkeitsdauer, 
 
- 2.
- 
                
                    bei einer Abmeldung
                     
                        - a)
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                            Tag des Auszugs, 
- b)
- 
                            neue Anschrift, 
 
- 3.
- 
                
                    bei einer Änderung der Hauptwohnung 
                     
                        - a)
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                            die bisherige Hauptwohnung, 
- b)
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                            das Einzugsdatum, 
 
- 4.
- 
                bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft Vor- und Familiennamen des Ehe- oder des Lebenspartners,der Tag der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie 
- 4a.
- 
                bei einer Scheidung, Nichtigerklärung oder Aufhebung einer Ehe oder bei einer Aufhebung der Lebenspartnerschaftder Tag und Grund der Beendigung der Ehe oder der Lebenspartnerschaft, 
- 5.
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                bei einer Namensänderungder bisherige und der neue Name, 
- 6.
- 
                
                    bei einer Änderung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnisses 
                     
                        - a)
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                            die neue oder weitere Staatsangehörigkeit und 
- b)
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                            bei Aufgabe oder einem sonstigen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zusätzlich die in Nummer 1 bezeichneten Daten, 
 
- 7.
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                bei Geburtdie gesetzlichen Vertreter mit Vor- und Familiennamen, Geschlecht, Tag der Geburt und Anschrift, 
- 8.
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                bei Todder Sterbetag, 
- 9.
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                bei Tod des Ehegatten oder des Lebenspartnersder Sterbetag, 
- 10.
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                bei einer eingetragenen Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzesdie Auskunftssperre und deren Wegfall.