(AufenthV)
Aufenthaltsverordnung

Ausfertigungsdatum: 25.11.2004


§ 54 AufenthV Zwischenstaatliche Vereinbarungen

Zwischenstaatliche Vereinbarungen über die Befreiung oder die Höhe von Gebühren werden durch die Regelungen in diesem Kapitel nicht berührt.