Ausfertigungsdatum: 25.11.2004
        An Gebühren sind zu erheben 
        
        
| 1. | für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte (§ 19 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes) | 147 Euro, | 
| 2. | für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) | 124 Euro, | 
| 3. | für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen | 113 Euro. |