(AufenthV)
Aufenthaltsverordnung

Ausfertigungsdatum: 25.11.2004


§ 32 AufenthV Zustimmung der obersten Landesbehörde

Ein Visum bedarf nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde nach § 31, wenn die oberste Landesbehörde der Visumerteilung zugestimmt hat.