Aufbauhilfeverordnung (AufbhV)
Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe“

Ausfertigungsdatum: 16.08.2013


Anlage AufbhV (zu § 1 Absatz 2 Satz 2) Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1717 – 1723)



Vorbemerkung

In Ausführung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ (Aufbauhilfefonds-ErrichtungsgesetzAufbhG) vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2401) wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.

Der Fonds dient der Leistung von Hilfen in den im Sommer 2013 vom Hochwasser betroffenen Ländern. Mit den Fondsmitteln werden Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur finanziert. Sein Volumen beträgt 8 Mrd. Euro. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung durch die Übernahme von Zinsen und Tilgungen. Dies erfolgt in den Jahren 2014 bis 2019 durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern und in den Jahren 2020 bis 2033 durch direkte Zahlungen der Länder an den Bund. Weitere Mittel kommen aus dem EU-Solidaritätsfonds.

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 AufbhG werden die von Bund und Ländern geleisteten Soforthilfen, über die im Jahr 2013 Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern geschlossen wurden, aus den Mitteln des Fonds erstattet.



ÜberblickSoll
2014
1 000 €
Soll
2013
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2013
1 000 €
Ausgabe-
reste
2013
1 000 €
Ist
2013
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen8 000 000– 8 000 000
Gesamteinnahmen8 000 000– 8 000 000
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) . . .2 411 169– 2 411 169
Ausgaben für Investitionen5 588 831– 5 588 831
Besondere Finanzierungsausgaben
Gesamtausgaben8 000 000– 8 000 000
davon nicht flexibilisiert8 000 000– 8 000 000


Titel
Funktion
ZweckbestimmungSoll
2014
1 000 €
Soll
2013
1 000 €
Ist
2012
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
231 01
-813
Zuführungen des Bundes8 000 000
272 01
-813
Zuschüsse von der Europäischen Union
Haushaltsvermerk
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Anlage 4 zu Kap. 6002.
Titelgruppe 01
Tgr. 01Infrastruktur des Bundes(–)(–)
359 11
-850
Entnahme aus Rücklage
Haushaltsvermerk
Mehreinnahmen sind gemäß Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01 Kap. 6095.
Titelgruppe 02
Tgr. 02Beseitigung der Hochwasserschäden in den Ländern(–)(–)
359 21
-850
Entnahme aus Rücklage
Haushaltsvermerk
Mehreinnahmen sind gemäß Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02 Kap. 6095.


Titel
Funktion
ZweckbestimmungSoll
2014
1 000 €
Soll
2013
1 000 €
Ist
2012
1 000 €
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1.Mehrausgaben zu Nr. 2 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 272 01, 359 11 und 359 21.
2.Erstattungen und Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Bezeichnung1 000 €
1.Zuführung des Bundes
2.Zuschüsse der Europäischen Union
3.Entnahmen aus Rücklagen
Zusammen
Titelgruppe 01
Tgr. 01Infrastruktur des Bundes(–)(1 320 000)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben der Tgr. 01 sind gegenseitig deckungsfähig.
611 01
-813
Zuführung an den Bund
741 11
-721
Aufwendungen für Bundesautobahnen100 000
741 12
-722
Aufwendungen für Bundesstraßen305 000
741 13
-731
Aufwendungen für Bundeswasserstraßen90 000
741 14
-813
Aufwendungen für Liegenschaften der Ressorts und sonstiges Vermögen des Bundes100 000
891 11
-742
Aufwendungen für Eisenbahnen des Bundes zur Beseitigung von Schäden am Bundesschienenwegenetz und für das Bundeseisenbahnvermögen725 000
919 11
-850
Zuführung an Rücklage
Titelgruppe 02
Tgr. 02Beseitigung der Hochwasserschäden in den Ländern(–)(6 680 000)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben der Tgr. 02 sind gegenseitig deckungsfähig.
611 21
-820
Erstattung an den Bund459 850


Titel
Funktion
ZweckbestimmungSoll
2014
1 000 €
Soll
2013
1 000 €
Ist
2012
1 000 €
612 21
-820
Soforthilfen der Länder369 742
Erläuterungen:
Bezeichnung1 000 €
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Bayern
Thüringen
Brandenburg
Niedersachsen
Baden-Württemberg
Schleswig-Holstein
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Rheinland-Pfalz
Zusammen
697 21
-813
Programm zur Unterstützung hochwasserbetroffener Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehöriger Freier Berufe sowie wirtschaftsnaher Infrastruktur527 468
Erläuterungen:
Bezeichnung1 000 €
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Bayern
Thüringen
Brandenburg
Niedersachsen
Baden-Württemberg
Schleswig-Holstein
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Rheinland-Pfalz
Zusammen

697 22
-813
Programm zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Land- und Forstwirtschaft sowie zum Schadensausgleich in der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden401 604
Erläuterungen:
Bezeichnung1 000 €
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Bayern
Thüringen
Brandenburg
Titel
Funktion
ZweckbestimmungSoll
2014
1 000 €
Soll
2013
1 000 €
Ist
2012
1 000 €
Noch zu Titel 697 22
Niedersachsen
Baden-Württemberg
Schleswig-Holstein
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Rheinland-Pfalz
Zusammen
698 21
-813
Programm zur Unterstützung vom Hochwasser betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen587 494
Erläuterungen:
Bezeichnung1 000 €
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Bayern
Thüringen
Brandenburg
Niedersachsen
Baden-Württemberg
Schleswig-Holstein
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Rheinland-Pfalz
Zusammen
698 22
-813
Programm zur Schadensbeseitigung bei kulturellen Einrichtungen und Kulturdenkmälern unabhängig von der Trägerschaft62 761
Erläuterungen:
Bezeichnung1 000 €
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Bayern
Thüringen
Brandenburg
Niedersachsen
Baden-Württemberg
Schleswig-Holstein
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Rheinland-Pfalz
Zusammen
Titel
Funktion
ZweckbestimmungSoll
2014
1 000 €
Soll
2013
1 000 €
Ist
2012
1 000 €
698 23
-813
Programm zur Schadensbeseitigung bei Forschungseinrichtungen unabhängig von der Trägerschaft2 250
Erläuterungen:
Bezeichnung1 000 €
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Bayern
Thüringen
Brandenburg
Niedersachsen
Baden-Württemberg
Schleswig-Holstein
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Rheinland-Pfalz
Zusammen
882 21
-813
Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden785 252
Erläuterungen:
Bezeichnung1 000 €
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Bayern
Thüringen
Brandenburg
Niedersachsen
Baden-Württemberg
Schleswig-Holstein
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Rheinland-Pfalz
Zusammen
882 22
-813
Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur der Länder373 504
Erläuterungen:
Bezeichnung1 000 €
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Bayern
Thüringen
Brandenburg
Niedersachsen
Baden-Württemberg


Titel
Funktion
ZweckbestimmungSoll
2014
1 000 €
Soll
2013
1 000 €
Ist
2012
1 000 €
Noch zu Titel 882 22
Schleswig-Holstein
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Rheinland-Pfalz
Zusammen
893 21
-813
Reserve zur Aufteilung nach weiterer Schadensbewertung3 110 075
919 21
-850
Zuführung an Rücklage