Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz (AufbhG)
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“

Ausfertigungsdatum: 15.07.2013


§ 1 AufbhG Errichtung des Fonds

Es wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.