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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung


Ausfertigungsdatum: 07.08.1972

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3. 2.1995 I 158;

§ 1 Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht
§ 1a Anzeige der Überlassung
§ 1b Einschränkungen im Baugewerbe
§ 2 Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis
§ 2a Gebühren und Auslagen
§ 3 Versagung
§ 3a Lohnuntergrenze
§ 4 Rücknahme
§ 5 Widerruf
§ 6 Verwaltungszwang
§ 7 Anzeigen und Auskünfte
§ 8 Grundsatz der Gleichstellung
§ 9 Unwirksamkeit
§ 10 Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit
§ 10a Rechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber
§ 11 Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis
§ 12 Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher
§ 13 Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers
§ 13a Informationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze
§ 13b Zugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten
§ 14 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
§ 15 Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung
§ 15a Entleih von Ausländern ohne Genehmigung
§ 16 Ordnungswidrigkeiten
§ 17 Durchführung
§ 17a Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung
§ 17b Meldepflicht
§ 17c Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 18 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 19 Übergangsvorschrift
§ 20 Evaluation

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