Mit dem Antrag auf Genehmigung sind
- 1.
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der Leiter des Betriebes,
- 2.
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der verantwortliche Mitarbeiter und der Strahlenschutzbeauftragte sowie ihre Qualifikation,
- 3.
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das Arbeitsvorhaben,
- 4.
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die Art und Aktivität oder Menge der radioaktiven Stoffe, der Typ und die Anzahl der Strahleneinrichtungen oder umschlossenen Strahlenquellen und
- 5.
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die Arbeitsräume
zu benennen sowie
- 6.
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die betriebliche Strahlenschutzordnung einschließlich Maßnahmeplan zur Bekämpfung von außergewöhnlichen Ereignissen in doppelter Ausfertigung
vorzulegen. Die Genehmigung ist an diese Angaben und Unterlagen gebunden.