Ausfertigungsdatum: 26.06.1992
Art 5 AsylVfGNG Übergangsregelungen
A.
- B.
-
Übergangsvorschrift zu A.:Bei Ausländern, die in der Zeit vom 1. Juli 1992 bis zum 31. März 1993 einen Asylantrag gestellt haben, richtet sich die Verteilung auf die Länder nach A. Nummer 14.