Außensteuergesetz (AStG)
Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen

Ausfertigungsdatum: 08.09.1972


§ 22 AStG Neufassung des Gesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.