Asphaltbauer-Ausbildungsverordnung (AsphAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Asphaltbauer

Ausfertigungsdatum: 19.03.1984


Anlage AsphAusbV Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Asphaltbauer

(Fundstelle: BGBl. I 1984, 461 - 467)


Abschnitt I: Berufliche Grundbildung
Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezeitliche Richtwerte in Wochen im ersten Ausbildungsjahr
1234
1Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
(§ 5 Nr. 1)
a)
allgemeine Arbeitsschutzvorschriften nennen
b)
berufsbezogene Vorschriften und Merkblätter der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nennen
c)
persönliche Schutzausrüstung zur Vermeidung von Verletzungen und Berufskrankheiten anwenden
d)
unfallverursachendes Verhalten sowie berufstypische Unfallquellen und -situationen beschreiben
e)
bei Entstehungsbränden Schutzmaßnahmen ergreifen
f)
Maßnahmen der Ersten Hilfe, insbesondere bei Verbrennungen, einleiten
g)
Vorschriften der Umweltschutzgesetze, soweit sie den Tätigkeitsbereich betreffen, nennen
h)
die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
während des ersten Ausbildungsjahres zu vermitteln
2Organisation der Arbeitsstätte, Arbeits- und Sozialrecht
(§ 5 Nr. 2)
a)
Organisation der Arbeitsstätte beschreiben
b)
Arbeitsabläufe im Betrieb und auf der Baustelle beschreiben
c)
Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag nennen
d)
die für die Berufsausbildung geltenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen nennen
e)
Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes nennen
f)
Grundzüge des Sozialversicherungsrechts nennen
3Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen
(§ 5 Nr. 3)
a)
Zeichengeräte handhaben
b)
Skizzen und einfache Zeichnungen unter Beachtung der Normen herstellen
c)
Zeichnungen, Materialbedarfslisten und Verlegepläne lesen
d)
Normen anwenden sowie Tabellen, Handbücher und Merkblätter verwenden
e)
Aufmaß erstellen
 
4Einrichten von Baustellen, Durchführen von Vermessungsarbeiten
(§ 5 Nr. 4)
a)
zweckmäßige Planung und Durchführung von Bauvorhaben beschreiben
b)
Baustellen einrichten und sichern
c)
einfache Längen- und Höhenmessungen einschließlich der Übertragung von Höhen durchführen
d)
Gebäude und Bauteile abstecken
4
5Grundfertigkeiten im Tief- und Straßenbau
(§ 5 Nr. 5)
a)
Gräben einmessen und das Gefälle der Sohle festlegen
b)
Gräben ausheben, verbauen und aussteifen
c)
Drainage- und Entwässerungsleitungen verlegen
d)
Mutterboden abheben und andecken sowie Bodenmassen einbringen und verdichten
e)
Planum herstellen
f)
Beläge, Einfassungen und Pflasterungen aus künstlichen und natürlichen Steinen sowie Platten herstellen
4
6Grundfertigkeiten im Steinbau, in der Herstellung von Putz und Estrich und im Verlegen von Fliesen
(§ 5 Nr. 6)
a)
Werkzeuge für den Stein- und Plattenbau benennen und den entsprechenden Tätigkeiten zuordnen
b)
einfache Bauteile mit künstlichen und natürlichen Steinen sowie aus Bauplatten herstellen, insbesondere Anlegen der Verbände, Herstellen von Mauerenden, Maueranschlüssen und Pfeilern
c)
waagerechte und senkrechte Abdichtungen durchführen
d)
Boden-, Sockel- und Wandfliesen bearbeiten und verlegen
e)
Grundregeln der Putzhaftung erläutern
f)
die wichtigsten Putzarten unterscheiden
g)
Mauer- und Putzmörtel herstellen
h)
Wandputz mit und ohne Lehre herstellen
i)
Estrich herstellen
12
7Grundfertigkeiten im Stahlbetonbau
(§ 5 Nr. 7)
a)
Material und Werkzeuge für den Schalungsbau benennen und den entsprechenden Aufgaben zuordnen
b)
einfache Formen für Betonfertigteile herstellen
c)
Schalung für einfache Betonbauteile herstellen
d)
Beton nach vorgegebenen Mischungsverhältnissen von Hand und mit Maschine herstellen
e)
Beton in Schalungen und Formen einbringen, verdichten und nachbehandeln
f)
Ausbreitversuch durchführen
g)
Stabstähle und Betonstahlmatten unterscheiden und bezeichnen
h)
Betonstahl schneiden und nach Zeichnung biegen
i)
einfache Bewehrungskörbe flechten
k)
Stähle verlegen und Bewehrungskörbe in die Schalung einbringen
12
8Grundfertigkeiten im Holzbau, in der Erstellung von Gerüsten und Leichtwänden
(§ 5 Nr. 8)
a)
Holzarten entsprechend ihrer Verwendung auswählen
b)
die wichtigsten Werkzeuge zur Holzbearbeitung unterscheiden und deren Wirkungsweise erläutern
c)
Werkzeuge instand halten
d)
einfache Meß-, Schneid-, Hobel-, Stemm- und Bohrarbeiten durchführen
e)
Holzverbindungen aus Vollholz nach Zeichnung herstellen
f)
Profil für ein einfaches Dach herstellen
g)
Schmiegen ermitteln und Schablonen anfertigen
h)
Teile einer Fachwerkwand nach Zeichnung herstellen
i)
Leichtwände und abgehängte Decken erstellen
k)
Dämmstoffe gegen Wärme, Kälte und Schall unterscheiden und verarbeiten
l)
einfache Werkstücke aus dem Bereich der Zimmerei, insbesondere Lattentür und Bock, anfertigen
m)
die wichtigsten transportablen und stationären Holzbearbeitungsmaschinen sowie ihre Eigenschaften und Verwendung nennen
n)
wichtige Vorschriften des Gerüstbaus erläutern
o)
einfache Gerüste unfallsicher erstellen
12
9Arbeiten mit Kunststoffen
(§ 5 Nr. 9)
a)
Eigenschaften der Kunststoffgruppen im Bauwesen nennen und die sich daraus ergebende Eignung für bestimmte Verwendungsbereiche ableiten
b)
Kunststoffrohre, -platten, -profile und -folien kleben, schweißen und verarbeiten
c)
Kunstharze verarbeiten
4
 
10Bearbeiten von Metallen
(§ 5 Nr. 10)
a)
wichtige Stähle und NE-Metalle nennen und ihre charakteristischen Eigenschaften beschreiben
b)
Meß-, Schneid-, Feil- und Bohrarbeiten ausführen
c)
Metallteile verbinden, insbesondere mit Schrauben, Stiften und Nieten
d)
Korrosionsverhalten von Metallen beschreiben
e)
oberflächenveredelte und korrosionsgeschützte Metalle auswählen und verarbeiten
4
 
Abschnitt II: Berufliche Fachbildung
Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
23
1234
1die in § 5 Nr. 1 bis 3 aufgeführten Teile des Ausbildungsberufsbildsdie in Abschnitt I Nr. 1 bis 3, Spalte 3 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnissewährend des zweiten und dritten Ausbildungsjahres zu vermitteln
2Instandhalten von Werkzeugen, Einrichten und Warten von Geräten und Maschinen
(§ 5 Nr. 11)
a)
Werkzeuge und Geräte instand halten
2 
b)
Maschinen zum Aufbereiten, Transportieren, Verlegen und Behandeln von Asphalt warten, einrichten und bedienen
 4
c)
Schutzeinrichtungen an elektrischen Maschinen beschreiben und verwenden
1 
d)
Störungen an Maschinen und Geräten feststellen und geeignete Maßnahmen zu ihrer Behebung veranlassen
 2
3Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit
(§ 5 Nr. 12)
a)
Abdichtungsstoffe nach Eigenschaften und Verwendung beschreiben
b)
Dichtungsbahnen verlegen
5 
c)
Dichtungsaufstriche und Spachtelungen aufbringen
d)
Anschlüsse für Abdichtungen bei Durchdringungen von Bauteilen herstellen
 8
4Abdichten gegen Sicker- und Oberflächenwasser
(§ 5 Nr. 13)
a)
Untergrund auf Eignung, Höhenlage und Gefälle prüfen und für die Abdichtung vorbereiten
b)
Abdichtungsstoffe den Beanspruchungen entsprechend auswählen und einbauen
6 
c)
Abdichtungen an aufgehende oder abgehende Wände anschließen
d)
Übergangskonstruktionen bei unterschiedlichen Abdichtungssystemen herstellen
8 
5Abdichten von Brückenbauwerken
(§ 5 Nr. 14)
a)
Abdichtungsstoffe und Abdichtungsbauweisen für Brückenbauwerke nennen
b)
Brückenüberbau auf Oberflächenbeschaffenheit, Gefälle und Höhenlage prüfen
5 
c)
Dichtungsschichten im Bereich von Fahrbahnen und Gehwegkappen verlegen
d)
Schutzschichten für Abdichtungen einbauen
 8
 
6Aufbereiten von Gußasphalt und Asphaltmastix
(§ 5 Nr. 15)
a)
Eigenschaften, Lieferformen, Lagerung und Verarbeitung von Bitumen beschreiben
b)
Kornzusammensetzung und Verwendung von Mineralstoffen beschreiben
c)
Eigenschaften der Gußasphalt- und Asphaltmastixmischungen beschreiben
4 
d)
Gußasphalt und Asphaltmastix in verschiedenen Mischgutarten aufbereiten
 4
e)
Verwendung verschiedener Heizstoffe unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzmaßnahmen beschreiben
f)
Temperatur des Mischguts beim Transport und Einbau prüfen und überwachen
3 
7Einbauen von Gußasphalt und Asphaltmastix
(§ 5 Nr. 16)
a)
Unterlage auf Ebenflächigkeit und Feuchtigkeit prüfen
b)
Gußasphalt einlagig auf bitumengebundener Unterlage einbauen
6 
c)
schwimmende Estriche auf Trennschicht und Verbundestriche aus Gußasphalt verlegen
d)
wasserdichte Asphaltbeläge aus Asphaltmastix und Gußasphalt einbauen
10 
e)
Gußasphaltoberflächen mit Sand abreiben
f)
Gußasphaltoberflächen mit Splitt abstreuen und durch Walzen andrücken
g)
Trennschienen einsetzen
h)
Längs- und Quernähte ausbilden
6 
i)
Hohlkehlen und Dreikantleisten als Abschluß herstellen
k)
gebräuchliche Bodenbeläge auf Gußasphaltestrich nennen
l)
Eigenschaften der Bodenbeläge, die bereits beim Verlegen des Gußasphaltestrichs zu berücksichtigen sind, beschreiben
 4
8Entnehmen von Materialproben
(§ 5 Nr. 17)
a)
Zweck von Materialprüfungen nennen
b)
Materialproben entnehmen und zum Versand vorbereiten
c)
Entnahmeprotokolle anfertigen
 4
 
9Durchführen von Wärme- und Schalldämmaßnahmen in Verbindung mit Gußasphalt
(§ 5 Nr. 18)
a)
Zweck von Wärme- und Schalldämmaßnahmen erläutern
b)
Baustoffe für Wärme- und Schalldämmaßnahmen nennen
c)
Wärme- und Schalldämmstoffe für schwimmende Gußasphaltestriche verlegen
4 
10Herstellen und Schließen von Fugen
(§ 5 Nr. 19)
a)
Arten und Zweck konstruktionsbedingter Fugen beschreiben
b)
Baustoffe für Fugendichtungen nennen
c)
Fugen mit dauerplastischen und dauerelastischen Massen schließen
d)
Fugenbänder und Fugenprofile verlegen
 8
11Auftragen von Kunststoffbeschichtungen auf Gußasphalt
(§ 5 Nr. 20)
a)
Arten und Zweck von Kunststoffbeschichtungen beschreiben
b)
Kunststoffe für Beschichtungen vorbereiten und verarbeiten
 2