Asphaltbauer-Ausbildungsverordnung (AsphAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Asphaltbauer

Ausfertigungsdatum: 19.03.1984


§ 7 AsphAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.