Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 2.
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Organisation der Arbeitsstätte, Arbeits- und Sozialrecht,
- 3.
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Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen,
- 4.
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Einrichten von Baustellen, Durchführen von Vermessungsarbeiten,
- 5.
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Grundfertigkeiten im Tief- und Straßenbau,
- 6.
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Grundfertigkeiten im Steinbau, in der Herstellung von Putz und Estrich und im Verlegen von Fliesen,
- 7.
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Grundfertigkeiten im Stahlbetonbau,
- 8.
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Grundfertigkeiten im Holzbau, in der Erstellung von Gerüsten und Leichtwänden,
- 9.
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Arbeiten mit Kunststoffen,
- 10.
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Bearbeiten von Metallen,
- 11.
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Instandhalten von Werkzeugen, Einrichten und Warten von Geräten und Maschinen,
- 12.
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Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit,
- 13.
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Abdichten gegen Sicker- und Oberflächenwasser,
- 14.
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Abdichten von Brückenbauwerken,
- 15.
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Aufbereiten von Gußasphalt und Asphaltmastix,
- 16.
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Einbauen von Gußasphalt und Asphaltmastix,
- 17.
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Entnehmen von Materialproben,
- 18.
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Durchführen von Wärme- und Schalldämmaßnahmen in Verbindung mit Gußasphalt,
- 19.
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Herstellen und Schließen von Fugen,
- 20.
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Auftragen von Kunststoffbeschichtungen auf Gußasphalt.