Arbeitszeitrechtsgesetz (ArbZRG)
Gesetz zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts

Ausfertigungsdatum: 06.06.1994


Art 21 ArbZRG Inkrafttreten und Ablösung

Artikel 2 und Artikel 20 treten am 1. Januar 1995 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
1. bis 22.