(ArbPlSchGAbschn3V)
Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes


Ausfertigungsdatum: 20.10.1980

Stand: Geändert durch Art. 64 G v. 18.12.1989 I 2261

Erster Abschnitt Bestimmung der Einrichtungen der betrieblichen und überbetrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung außerhalb des öffentlichen Dienstes
Zweiter Abschnitt Erstattungsverfahren für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und außerhalb des öffentlichen Dienstes sowie für Wehrpflichtige