(ArbPlSchGAbschn3V)
Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes
Ausfertigungsdatum: 20.10.1980
Stand: Geändert durch Art. 64 G v. 18.12.1989 I 2261
Erster Abschnitt Bestimmung der Einrichtungen
der betrieblichen und überbetrieblichen Alters- und
Hinterbliebenenversorgung außerhalb des öffentlichen Dienstes
Zweiter Abschnitt Erstattungsverfahren für
Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und außerhalb des
öffentlichen Dienstes sowie für Wehrpflichtige