Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst
Ausfertigungsdatum: 30.03.1957
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 16.7.2009 I 2055
Erster Abschnitt Grundwehrdienst und Wehrübungen
Zweiter Abschnitt Meldung bei den Erfassungsbehörden und Wehrersatzbehörden
Dritter Abschnitt Alters- und Hinterbliebenenversorgung
Vierter Abschnitt Schlußvorschriften