Urteile & Gesetze
Neues
  1. Home
  2. Gesetze
  3. ArbPlSchG

Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst


Ausfertigungsdatum: 30.03.1957

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 16.7.2009 I 2055

Erster Abschnitt Grundwehrdienst und Wehrübungen
§ 1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses
§ 2 Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung
§ 3 Wohnraum und Sachbezüge
§ 4 Erholungsurlaub
§ 5
§ 6 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
§ 7 Vorschriften für in Heimarbeit Beschäftigte
§ 8 Vorschriften für Handelsvertreter
§ 9 Vorschriften für Beamte und Richter
§ 10 Freiwillige Wehrübungen
§ 11
§ 11a Bevorzugte Einstellung in den öffentlichen Dienst
§ 12 Anrechnung der Wehrdienstzeit und der Zeit einer Berufsförderung bei Einstellung entlassener Soldaten
§ 13 Anrechnung des Wehrdienstes im späteren Berufsleben
Zweiter Abschnitt Meldung bei den Erfassungsbehörden und Wehrersatzbehörden
§ 14 Weiterzahlung des Arbeitsentgelts
Dritter Abschnitt Alters- und Hinterbliebenenversorgung
§ 14a Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer
§ 14b Alters- und Hinterbliebenenversorgung in besonderen Fällen
Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 15 Begriffsbestimmungen
§ 16 Sonstige Geltung des Gesetzes
§ 16a Wehrdienst als Soldat auf Zeit
§ 17 Übergangsvorschrift

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz