(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz

Ausfertigungsdatum: 03.09.1953


§ 4 ArbGG Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit

In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden.