Apothekengesetz (ApoG)
Gesetz über das Apothekenwesen

Ausfertigungsdatum: 20.08.1960


§ 30 ApoG

Auf ärztliche und tierärztliche Abgabestellen für Arzneimittel (Hausapotheken) finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung.