Apothekengesetz (ApoG)
Gesetz über das Apothekenwesen

Ausfertigungsdatum: 20.08.1960


§ 12 ApoG

Rechtsgeschäfte, die ganz oder teilweise gegen § 8 Satz 2, § 9 Abs. 1, § 10 oder § 11 verstoßen, sind nichtig.