(APAstErG)
Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Ausfertigungsdatum: 31.03.2016


§ 7 APAstErG Auflösung der Abschlussprüferaufsichtskommission

Die Abschlussprüferaufsichtskommission ist aufgelöst. Die amtierenden Mitglieder der Abschlussprüferaufsichtskommission sind abberufen.