(AO)
Abgabenordnung

Ausfertigungsdatum: 16.03.1976


§ 78 AO Beteiligte

Beteiligte sind

1.
Antragsteller und Antragsgegner,
2.
diejenigen, an die die Finanzbehörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat,
3.
diejenigen, mit denen die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat.