(AO)
Abgabenordnung

Ausfertigungsdatum: 16.03.1976


§ 366 AO Form, Inhalt und Erteilung der Einspruchsentscheidung

Die Einspruchsentscheidung ist zu begründen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und den Beteiligten schriftlich oder elektronisch zu erteilen.