Anzeigenverordnung (AnzV)
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

Ausfertigungsdatum: 19.12.2006


§ 17 AnzV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2006 in Kraft.