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Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG)
Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen


Ausfertigungsdatum: 02.08.2000

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 13.12.2007 I 2904

Eingangsformel
§ 1 Anspruch auf Hilfe
§ 2 Heil- und Krankenbehandlung
§ 3 Finanzielle Hilfe
§ 4 Hilfe für Hinterbliebene
§ 5 Hilfe bei Wohnsitz im Ausland, Härteausgleich
§ 6 Zusammentreffen mit anderen Ansprüchen, Übertragbarkeit
§ 7 Beginn, Änderung und Zahlung der Hilfe
§ 8 Anpassung
§ 9 Übergang gesetzlicher Schadensersatzansprüche
§ 10 Kostenträger
§ 11 Zuständigkeit, Verfahren
§ 12 Rechtsweg
§ 13 Übergangsvorschriften
(XXXX) §§ 14 und 15 (weggefallen)
§ 16 Inkrafttreten

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