Anpflanzungseigentumsgesetz (AnpflEigentG)
Gesetz zur Regelung des Eigentums an von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften vorgenommenen Anpflanzungen

Ausfertigungsdatum: 21.09.1994


§ 2 AnpflEigentG Eigentumsübergang

Das an Anpflanzungen im Sinne des § 1 Satz 1 entstandene Sondereigentum erlischt am 1. Januar 1995. Die Anpflanzungen werden wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.