Urteile & Gesetze
Neues
  1. Home
  2. Gesetze
  3. AMSachKV

(AMSachKV)
Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln


Ausfertigungsdatum: 20.06.1978

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 6.8.1998 I 2044

Eingangsformel
§ 1 Nachweis der Sachkenntnis
§ 2 Errichtung und Tätigkeit des Prüfungsausschusses
§ 3 Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung
§ 4 Prüfungsanforderungen
§ 5 Durchführung der Prüfung
§ 6 Rücktritt, Nichtteilnahme
§ 7 Prüfungsergebnis und Prüfungszeugnis
§ 8 Wiederholung der Prüfung
§ 9 Zuständige Stelle
§ 10 Anerkennung anderer Nachweise
§ 11 Sonstiger Nachweis der Sachkenntnis
§ 12
§ 13 Inkrafttreten
Schlußformel
Anlage (zu § 7 Abs. 3)

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz