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(AMRabG)
Gesetz über Rabatte für Arzneimittel


Ausfertigungsdatum: 22.12.2010

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 4.5.2017 I 1050

§ 1 Anspruch auf Abschläge
§ 1a Anspruch auf Ausgleich des Differenzbetrags zwischen Erstattungsbetrag und tatsächlichem Abgabepreis
§ 2 Nachweis
§ 3 Prüfung durch Treuhänder
§ 4 Angaben auf dem Verordnungsblatt
§ 5 Datenübermittlung durch pharmazeutische Unternehmer

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