Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung (AMAusbV 2004)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/zur Aufbereitungsmechanikerin

Ausfertigungsdatum: 09.02.2004


§ 5 AMAusbV 2004 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.