Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung (AMAusbV 2004)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/zur Aufbereitungsmechanikerin

Ausfertigungsdatum: 09.02.2004


§ 1 AMAusbV 2004 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Aufbereitungsmechaniker/Aufbereitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.