(AltTZG 1996)
Altersteilzeitgesetz

Ausfertigungsdatum: 23.07.1996


§ 16 AltTZG 1996 Befristung der Förderungsfähigkeit

Für die Zeit ab dem 1. Januar 2010 sind Leistungen nach § 4 nur noch zu erbringen, wenn die Voraussetzungen des § 2 erstmals vor diesem Zeitpunkt vorgelegen haben.