Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V)
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld

Ausfertigungsdatum: 17.12.2007


§ 8 Alg II-V Wert des Vermögens

Das Vermögen ist ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen.