Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V)
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld

Ausfertigungsdatum: 17.12.2007


§ 5 Alg II-V Begrenzung abzugsfähiger Ausgaben

Ausgaben sind höchstens bis zur Höhe der Einnahmen aus derselben Einkunftsart abzuziehen. Einkommen darf nicht um Ausgaben einer anderen Einkommensart vermindert werden.