Außenhandelsstatistikgesetz (AHStatGes)
Gesetz über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs

Ausfertigungsdatum: 01.05.1957


§ 16 AHStatGes

(1) § 13 tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz einen Monat nach seiner Verkündung in Kraft.

(2)