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Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetz (AgrarAbsFDG)
Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über gemeinschaftliche Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse

Ausfertigungsdatum: 19.07.2002


§ 6 AgrarAbsFDG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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